ALLGEMEIN VERKAUFS-,LIEFER-,ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER ZAUN-BEDARF GBR. (R. GEIT &D. KOCH GBR.)


 

1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:

Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dies

erkennt der Besteller mit seiner Bestellung ausdrücklich an, auch wenn im Bestellschreiben

oder Vertrag formularmäßig die ausschließliche Gültigkeit eventueller Einkaufs- oder

Vertragsbedingungen bestimmt wird. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen,

insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen

schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Vertragsabschluss:

Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter

Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam. Mündliche Vereinbarungen

bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen

und anderen Unterlagen behalten wir uns urheberrechtliche Verwertungsrechte

uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, jedes

Vervielfältigen und Speichern auf Datenträgern durch den Besteller ist unzulässig. Zu

Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht

erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Wer-den bei Anfertigung der Ware

nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter

verletzt, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Vertrag gilt als

geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die

Annahme der Bestellung erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis

annimmt. Für Onlinegeschäfte gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des

Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers im Sinne von §13 BGB.

3. Preisstellung + Gebühren:

Sämtliche Angebote, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Preisstellung beruht auf

den z. Zt. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn- und Fracht-kosten. Für die

Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung

erforderlich. Stornierungskosten werden in Höhe von 20% des Auftragswertes erhoben.

Rückgabe von bestellten Materialien ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher

Zustimmung durch die Firma Zaun-Bedarf möglich. Eine Rekommissionierungsgebühr in Höhe

von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 35,00 €, wird bei Gutschrift der Retouren in

Abzug gebracht.

13 BGB.

4. Versand, Versandkost:

Die von uns angegebenen Preise gelten jeweils ab Lager Kassel, ausschließlich Fracht und

Verpackung. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt durch den

Lieferer. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers, soweit nicht anders vereinbart. Zum

Zwecke der Paketankündigung können einzelne Kundendaten an den Versanddienstleister

übermittelt werden.

 

5. Lieferzeit:

Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Teillieferungen sind

zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angaben zu Lieferzeiten sind

unverbindlich, werden jedoch mit äußerster Sorgfalt eingehalten, aber nicht gewährleistet.

Aufträge können nur insoweit geändert werden, als es sich um lagermäßige Ware handelt. Ist

bei Mitteilung der Änderung die Ware bereits gefertigt, so dass sie durch uns voraussichtlich

kurzfristig nicht anderweitig verwendet werden kann, muss der ursprüngliche Auftrag

bestehen bleiben, oder der Erwerber hat den vereinbarten bzw. verlangten Preis zu

entrichten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens von Zaun-Bedarf liegen

verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch für Streiks, Aussperrung,

Materialmangel, Maschinenbruch und sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen,

Verzögerung bei der Beförderung, etc. Grundsätzlich begründen Überschreitungen der

Lieferfristen keine Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrecht vom Vertrag.

6. Zahlungen:

Rechnungsbeträge sind grundsätzlich 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto

fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt

der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Mahngebühren und

Verzugszinsen seit Fälligkeit, sofern die Firma Zaun-Bedarf nicht einen höheren Schaden

geltend machen kann. Werden versandbereite Lieferungen aus Gründen, die wir nicht zu

vertreten haben, nicht zu dem vorher vereinbarten Termin abgenommen, so gilt der Tag der

Versandbereitschaftsmeldung als Stichtag für die Rechnungserteilung. Wird die Ware nach

erneut vereinbartem Liefertermin nicht abgenommen, so sind wir berechtigt Lagerkosten in

Rechnung zu stellen, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet der

Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, kann der Verkäufer

25% des Kaufpreises als Entschädigung fordern. Mit dem Schadenersatzanspruch kann der

Verkäufer gegen eine vom Käufer geleistete Anzahlung aufrechnen. Die Zurückbehaltung

oder die Aufrechnung von Zahlungen bezüglich irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers

ist nicht zulässig, sofern sie nicht seitens der Firma Zaun.Bedarf schriftlich anerkannt oder

rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben jedoch

unberührt, solange und soweit Zaun-Bedarf ihren Gewährleistungsverpflichtungen nicht

nachgekommen ist. Bei Onlinegeschäften erfolgt die Zahlung wahlweise per Vorkasse,

Nachnahme, oder in Bar bei Selbstabholung. Tritt nach Vertragsabschluß bzw. nach einer auf

Vertragsabschluß gerichteten Willenserklärung von Zaun-Bedarf eine wesentliche

Verschlechterung der Vermögenslage ein (z. B. Scheckprotesten) können wir für alle noch

auszuführenden Leistungen und Lieferungen aus dem Vertrag oder demselben rechtlichen

Verhältnis lt. §§ 273 und 321 BGB nach Wahl von Zaun-Bedarf Sicherheit oder Vorauszahlung

verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann Zaun-Bedarf vom Vertrag

zurücktreten oder nach Fristsetzung bei Sonderanfertigungen Schadenersatz verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer Händler

oder eine Industriefirma ist, oder zu einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört, ist er

berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten

oder zu veräußern, so lange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Dies erfolgt im Auftrage

 

von Zaun-Bedarf, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen des § 950 BGB in jedem Be-

und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum von Zaun-Bedarf bleibt. In

 

diesem Fall tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die

ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen

Rechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ein Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn

der oben genannten Gruppe ist, darf die Vorbehaltsware während der Dauer des

Eigentumsvorbehaltes nicht veräußern. Vorbehaltsware kann für die Dauer des

Eigentumsvorbehaltes weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Der Käufer

verpflichtet sich, Vorbehaltsware mit der verkaufsüblichen Sorgfalt zu pflegen und gegen

Beschädigungen aller Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw. zu versichern. Die Besitzer

der Ware, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, sind verpflichtet, uns unverzüglich unter

 

Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen über Zwangsvollstreckungs-

maßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder an die im Voraus abgetretenen

 

Forderungen zu unterrichten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

8. Beanstandungen und Gewährleistungen:

Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten. Sie

berechtigen nicht zu Mängelrügen. Werden die Mängel bei der Verarbeitung erkennbar, ist

die Verarbeitung sofort einzustellen sowie uns unverzüglich darüber schriftlich zu

informieren. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei

selbstverschuldetem Mangel durch den Käufer oder Dritte z. B. bei ungeeigneter oder

unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den

Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,

übermäßiger Beanspruchung, Austauschwerkstoffen, mangelhaften Baugrund, es sei denn

die Mängel sind auf unser Verschulden zurückzuführen. Für Mängel der von Fa. Zaun-Bedarf

gelieferten oder im Lager angebotenen Waren haftet die Firma Zaun-Bedarf unter Ausschluss

weiterer Ansprüche wie folgt: Der Käufer ist verpflichtet der Fa. Zaun-Bedarf ausreichend

Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen,

es sei denn eine Ersatzlieferung kann nicht vorgenommen werden. Weitere Ansprüche des

Käufers insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften

bleibt der § 439 unberührt. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die

Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile ist Kassel, sofern der Kunde

Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Die Anwendung des

UN-Kaufrechts oder anderer Einheitsrechte ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch dann,

wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland und/oder es sich um ein Exportgeschäft handelt.

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so

bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine dem

wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende, wirksame Regelung als vereinbart.

Zaun-Bedarf, Roman Geit und Dimitry Koch GbR. Joh.-Gutenberg-str 21, 34225 Baunatal

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR DEN VERBRAUCHER

IM SINNE VON § 13 BGB

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser

Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei

wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung,

bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer

 

Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-

InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-

InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder

 

der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Zaun-Bedarf, Roman Geit und Dimitry Koch GbR.

Joh.-Gutenberg-str 21, 34225 Baunatal info@zaun-bedarf.de

10. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig

auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind

11. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben Können Sie uns die

empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand

zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von

Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung

– wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im

Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße

Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache

nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert

beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie

haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten

entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht

übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs

noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden

bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30

Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung

oder der Sache, für uns mit deren Empfang.